Kern-
Kompetenzen

Komp-Plan hat sich über Jahre einen Namen auf dem Gebiet der Gewerbe- und Industriearchitektur gemacht und auf diesem Gebiet zahlreiche Projekte im In- und Ausland geplant und erfolgreich realisiert. Im gleichen Maße gehören der Entwurf und die Planung von Wohngebäuden, die Umgestaltung einzelner Wohneinheiten sowie Anbauten an vorhandene Wohnanlagen, ebenso wie Sanierungen im Sinne des Denkmalschutzes und energetische Sanierungen zum Leistungsspektrum.

Unser Gestaltungsschwerpunkt liegt eindeutig im Bereich Planung von Gebäuden und Innenräumen. Innerhalb dieses Bereichs bieten wir unseren Kunden ein Komplettangebot von Leistungen an, die das gesamte Spektrum an Entwurfs- und Bauphasen eines Projekts abdecken. Sogenannte Sonderleistungen betrachten wir als Standardleistung, denn gerade in dem Bereich des Gewerbe- oder Industriebaus ist unserer Auffassung nach eine solche Differenzierung nicht angebracht.

Am Anfang, noch bevor die eigentliche Planungsphase beginnt, steht für uns die sorgfältige Bedarfsanalyse. Sie bildet den Kern unseres Beratungsangebots an unsere Kunden, in welchen wir besonders unsere Fachkenntnis der Industrie-Architektur einbringen können. Gemeinsam mit unserem Auftraggeber entwickeln wir ein Anforderungsprofil an das zu realisierende Projekt und überführen es in eine konkrete Aufgabenstellung. Dazu gehört nicht zuletzt eine Ortsbesichtigung, um den vorrangigen Untersuchungsbedarf ermitteln und eine konkrete Abschätzung des Leistungsumfangs vornehmen zu können. Im Rahmen dieser Grundlagenermittlung binden wir je nach Erfordernis auch schon unsere Partner ein. Unser Kunde erhält nach Abschluss dieser Phase ein detailliertes Protokoll, in dem die Ergebnisse ausführlich erläutert und die weiteren Planungsschritte umrissen sind. Anhand dessen kann er überprüfen, inwieweit die Aufgabenstellung vollständig und präzise erfasst ist und er erhält somit Gelegenheit, in dieser Phase weitere Spezifikationen vorzunehmen.

Nach Abschluss möglicher Voruntersuchungen beginnen wir in enger Abstimmung mit unserem Auftraggeber die Zielvorstellungen zu konkretisieren. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sind unsere Partner und andere Verfahrensbeteiligte eingebunden. In der Vorplanung liegt der Fokus darauf, mögliche Zielkonflikte beim Bauvorhaben zu eliminieren. Dazu gehört auch, dass wir in dieser frühen Phase in Kontakt zu den zuständigen Behörden treten, um mit ihnen die Genehmigungsfähigkeit der projektierten Vorhaben zu besprechen. Sind strittige Punkte geklärt, erstellen wir erste Schnitt-, Ansichts- und Grundrissskizzen, womit der Auftraggeber eine erste konkrete Vorstellung von der Form des Gebäudes, der Größe der Räume und deren Funktionen gewinnen kann. In der Regel bieten wir mehrere Varianten an, die sich jedoch funktional gleichen. Bei Vorstellung der ersten Skizzen legen wir zudem eine erste Kostenschätzung vor, auf deren Grundlage der Auftraggeber seine Entscheidung treffen kann.

Im nächsten Schritt geht es darum, die bisherigen Ergebnisse zu konkretisieren und ein umfassendes Planungskonzept zu entwickeln, das sämtliche technischen, künstlerischen oder baulichen Anforderungen integriert. Insbesondere im Hinblick auf erforderliche Genehmigungen, präzisieren wir gemeinsam mit unseren Projektpartnern Lösungen für fachspezifische Anforderungen. Diese Entwurfsplanung umfasst auch das Anfertigen von Detailzeichnungen und exakten Objektbeschreibungen sowie eine genauere Kostenkalkulation, anhand derer wir unsere planerischen Entscheidungen mit dem Auftraggeber abstimmen können. Wir prüfen die Genehmigungsfähigkeit des Projekts hinsichtlich der jeweiligen Gesetze, Verordnungen und Normvorschriften und führen erforderlichenfalls Verhandlungen mit den zuständigen Behörden.

Bei der anschließenden Genehmigungsplanung stellen wir in Kooperation mit unseren am Bauvorhaben beteiligten Partnern alle relevanten Vorlagen und Nachweise für die öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren zusammen und reichen die Anträge einschließlich erforderlicher Ersuchen um Erteilung von Ausnahmegenehmigungen oder Befreiungen zur Genehmigung ein.

Nach erteilter Genehmigung erstellen wir sämtliche Unterlagen, die für die spätere Ausführung der Bau- und Montagearbeiten und der Einrichtung der technischen Ausstattung benötigt werden. Gerade im Bereich des Gewerbe- und Industriebaus spielen funktionale, technische und energiewirtschaftliche Faktoren eine herausragende Rolle, die entsprechend detailliert ausgeführte Konstruktions-, Ausführungs- und Detailzeichnungen erfordern. Die Gebäude werden im Maßstab 1 : 50 bis 1 : 1, Innenräume im Maßstab 1 : 20 bis 1 : 1 abgebildet. Für diese Ausführungsplanung berechnen wir zudem die exakte Menge der benötigten Baustoffe.

Wir unterstützen unseren Auftraggeber bei der Vorbereitung der Auftragsvergabe an bauausführende Firmen, indem wir einen Vergabeterminplan erstellen, Leistungsbeschreibungen getrennt nach den jeweiligen Fachbereichen liefern und die Kostenermittlung gemeinsam mit unseren Projektpartnern vornehmen. Schließlich stellen wir dem Kunden auch alle erforderlichen Unterlagen bereit.

Selbstverständlich wirken wir, wenn dies unser Auftraggeber wünscht, direkt bei der Vergabe von Ausführungsarbeiten mit und begleiten ihn bis zur Auftragserteilung. Zu unseren Leistungsangeboten für diese Phase zählen unter anderen das Einholen von Angeboten, das Prüfen und Bewerten der Angebote und das Führen von Bietergesprächen sowie das Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den Kostenberechnungen.

In allen Bauphasen übernehmen wir die Objektüberwachung vor Ort. Wir achten darauf, dass die Bauten und Inneneinrichtungen den Vorgaben der Genehmigungsbehörden entsprechen und die Sicherheitsstandards eingehalten werden, außerdem koordinieren wir die Zusammenarbeit unserer beteiligten Partner. Wir kontrollieren unter anderem die Einhaltung der Termine, übernehmen die Rechnungsprüfung und dokumentieren den gesamten Projektverlauf mithilfe unseres BIM-Tools bis zur öffentlich-rechtliche Bauabnahme durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Werden dabei Mängel festgestellt, überwachen wir auch deren Beseitigung. Bei der Übergabe an den Auftraggeber erhält dieser neben den Dokumentationen, rechnerischen Ergebnissen und allen zeichnerischen Darstellungen auch eine Aufstellung, der er die Verjährungsfristen für eventuelle Mängelansprüche entnehmen kann.

Im Anschluss an die Fertigstellung eines Baus bieten wir unserem Kunden an, sein Objekt weiterhin zu betreuen, um sicherzustellen, dass versteckte handwerkliche Fehler oder Materialmängel entdeckt werden, bevor Gewährleistungsfristen abgelaufen sind.